Zusammenfassung
Die konventionelle Betriebssteuerung der europäischen Eisenbahnen war bislang durch eine dezentrale Fahrdienstleitung gekennzeichnet. Die einzelnen Betriebsstellen sind dabei mit einem örtlichen Fahrdienstleiter besetzt, der den Betriebsablauf in dem ihm zugeordneten Steuerbereich eigenverantwortlich regelt. Das heißt, dass er einerseits unmittelbar die Bedienungshandlungen zum Einstellen der Fahrstraßen übernimmt, aber andererseits auch für die Disposition des Betriebsablaufs in seinem Steuerbereich verantwortlich ist. Die Fahrdienstleiter benachbarter Betriebsstellen korrespondieren untereinander durch Austausch von Zugmeldungen, die entweder fernmündlich oder durch Zugnummernmeldeanlagen übermittelt werden (Bild 8.1).
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