Treuhandanstalt
Zusammenfassung
Am 1.3.1990 beschloss der Ministerrat der → DDR die Gründung der „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“ (THA). Nach dem Willen der Regierung Modrow sollte die THA das Volkseigentum wahren und im Interesse der Allgemeinheit verwalten. Wirtschaftsleitende Funktionen sollte die THA nicht ausüben. Die Haupttätigkeit der „Ur-Treuhand“ bestand in der Entflechtung von Kombinaten und der Umwandlung der Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften. Diese Aufgabe war bis Juni 1990 erst zum kleinen Teil abgeschlossen. Die Regierung de Maizière begann mit der Restitution von überwiegend kleineren Unternehmen, deren Eigentümer 1972 enteignet worden waren. Im Juni 1990 hatte die „Ur-Treuhand“ 143 Planstellen; sie waren fast ausschließlich durch Personen besetzt, die vorher in den Fachministerien und im Finanzministerium der DDR gearbeitet hatten. Am 17.6. 1990 beschloss die Volkskammer das Treuhandgesetz, das die Regierung de Maizière in enger Kooperation mit der Bundesregierung entworfen hatte.
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