Wann kann das Gericht von einer Schätzung des Schadens absehen, wenn ein solcher nicht konkret dargelegt werden kann?

  • Jürgen Rilling

Zusammenfassung

Bauherr Eigenheim hatte mit Bauunternehmer Schlitzohr einen Bauvertrag geschlossen. Wie sich herausstellte, machte Schlitzohr vor Vertrags-schluß falsche Angaben, die Eigenheim erst bewogen, den Vertrag abzuschließen. Hätte Eigenheim den wahren Sachverhalt gekannt, wäre ein Vertrag zumindest nicht in dieser Form abgeschlossen worden. Dadurch erlitt Eigenheim unzweifelhaft einen Schaden. Die Höhe des Schadens kann nicht exakt festgestellt werden. Eigenheim verlangt nun von Schlitzohr Ersatz des Vertrauensschadens nach den Grundsätzen des Verschuldens vor Vertragsschluß (c.i.c.)). Daneben verlangt er Rückgängigmachung des Vertrages.

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© Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden 1998

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  • Jürgen Rilling

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