Zusammenfassung
Unter den Begriff Außenwirtschaft fallen sämtliche Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland. Bei diesen handelt es sich im wesentlichen um den Außenhandel einschließlich des Transithandels, den Veredelungsverkehr, den Dienstleistungsverkehr und den Kapitalverkehr.
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Literatur
- 1.Außenwirtschaftsverordnung (AWV) §40 Abs. 2: ”Transithandelsgeschäfte sind Geschäfte, bei denen außerhalb des Wirtschaftsgebiets befindliche Waren oder in das Wirtschaftsgebiet verbrachte, jedoch einfuhrrechtlich noch nicht abgefertigte Waren durch Gebietsansässige von Gebietsfremden erworben und an Gebietsfremde veräußert werden.“Google Scholar
- 1.Außenwirtschaftsgesetz (AWG) § 4 Abs. 2 Nr. 5: ”Durchfuhr: die Beförderung von Sachen aus fremden Wirtschaftsgebieten durch das Wirtschaftsgebiet, ohne daß die Sachen in den freien Verkehr des Wirtschaftsgebietes gelangen.“Google Scholar
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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden 1973