Zusammenfassung
Die Frage eines Mangels hängt unmittelbar mit dem Inhalt des eigentlichen Vertrages zusammen. Zum einen werden im Vertrag die zu erbringenden Leistungen beschrieben. Stimmen beschriebene und ausgeführte Leistungen nicht überein, so stellt sich die Frage, ob es sich um einen Mangel handelt. Aber neben den vertraglichen Leistungen spielt die Art des Vertrages eine wesentliche Rolle. Zu unterscheiden sind dabei unter anderem der Dienst- und der Werkvertrag. Wie bereits erwähnt, hängt die Art des Vertrages von der zu erbringenden Leistung ab und kann nicht separat im Vertrag vereinbart werden.
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