Mängelansprüche nach VOB und BGB pp 117-132 | Cite as
Mangelhafte Leistung als allgemeine Voraussetzung für Mängelansprüche
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Zusammenfassung
Gem. § 13 Nr. 1 VOB/B ist die Leistung des Auftragnehmers frei von Sachmängeln, wenn Sie zur Zeit der Abnahme:
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die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist
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den anerkannten Regeln der Technik entspricht
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sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist.
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