Versicherungsmathematik pp 391-395 | Cite as
Pflegerenten- und Pflegefallversicherung
Chapter
Zusammenfassung
Seit dem Jahre 1985 wird sowohl von LVU als auch von KVU Vschutz angeboten für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Eine versicherte Person ist ein Pflegefall, wenn einige der folgenden Tätigkeiten nicht oder nur mit Hilfe von anderen Personen oder nur mit Hilfe von Geräten ausgeführt werden können:
- 1.)
Spazierengehen
- 2.)
Verlassen der Wohnung
- 3.)
Benutzung der Toilette
- 4.)
Baden
- 5.)
An- und Auskleiden
- 6.)
Einnahme von Mahlzeiten
- 7.)
Aufstehen und zu Bett gehen.
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© B. G. Teubner, Stuttgart 1997