Zusammenfassung
Ist eine Rente aus dem Grundstück zu zahlen, dann ist das Grundstück für einen künftigen Käufer weniger wert. Er muß sich den Barwert dieser Rente, also auf den heutigen Tag bezogen, ausrechnen. Dazu benötigt er das Alter des Begünstigten. (Gewöhnlich kann es der Besitzer des Grundstücks sagen, sonst muß man sich zusätzliche Verträge zeigen lassen, falls nichts über das Geburtsdatum im Grundbuch vermerkt ist.)
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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1992