Juristische Grundlagen

  • Dagmar Alpen
Part of the Gabler Edition Wissenschaft book series (ÖAR)

Zusammenfassung

Ein Patent ist der Eintrag einer Erfindung in das Register einer staatlichen Behörde, des Patentamts. Dieser Eintrag enthält eine Beschreibung der Erfindung und den Namen des Patenthalters.

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Literatur

  1. 1.
    Dieser Ausdruck findet sich bei Bernhardt und Kraßer (1986, S. 535 ff.); er entspricht dem Abwehrrecht im allgemeinen juristischen Sprachgebrauch.Google Scholar
  2. 2.
    Das Problem, daß es aufgrund zunehmender Skalenerträge ineffizient sein kann, in jedem Land, in dem ein Patent auf die Erfindung besteht, eine Produktionsanlage zu betreiben, wird auch von Pfanner (1985) gesehen. Er hypostasiert hier einen Interessenkonflikt zwischen dem patenterteilenden Land und dem Patenthalter; ob allerdings ineffiziente Produktion in jedem Fall im Interesse des patenterteilenden Landes ist, mag dahingestellt bleiben.Google Scholar
  3. 3.
    Da die Argumentation der Beschwerdekammer vom ökonomischen Standpunkt interessant ist, sei sie hier kurz wiedergegeben. Ähnlich wie im Fall der „Oncomouse“ging es darum, Zellen genetisch zu verändern. Allerdings handelte es sich hier um Pflanzenzellen, und der Zweck des Verfahrens war, die aus diesen Zellen gezüchteten Pflanzen dazu zu veranlassen, Substanzen herzustellen, die die Pflanze sonst nicht produzieren würde.Google Scholar
  4. Bei der gentechnischen Modifikation von Pflanzenzellen treten im wesentlichen zwei Probleme auf: Zum einen muß man die fremde DNA überhaupt ins Innere der Zelle einschleusen, und sie muß in das Genom der Zelle integriert werden. Zum anderen muß die fremde DNA aber auch von der Pflanzenzelle gelesen und übersetzt werden.Google Scholar
  5. Das erste dieser Probleme hatten die Antragsteller gelöst, indem sie eine Reaktion modifizierten, mit deren Hilfe Agrobacterium tumefaciens, welches Erkrankungen bei verschiedenen Kohlsorten hervorruft, in der Natur Pflanzenzellen genetisch verändert (siehe Regenass-Klotz (1998, S. 49 ff.)). Was das zweite Problem angeht, so hatten die Antragsteller ein Beispiel beigebracht, in welchem ein Gen der Bohnenart Phaseolus vulgaris in Sonnenblumenzellen eingeschleust worden war. Die Zellen produzierten anschließend tatsächlich das gewünschte Phaseolin.Google Scholar
  6. Der Antrag erstreckte sich nun auf sämtliche Verfahren, bei denen zum fremde Gene mit der genannten Methode in Pflanzenzellen eingeschleust werden sollten und deren Ziel die Erzeugung von Substanzen war. Das Einschleusen fremden genetischen Materials in Pflanzenzellen klappte zwar auch mit anderen Arten als Sonnenblumen; der Einbau und die Auswertung der fremden Informationen in den Zellen funktionierte jedoch einzig und allein im Fall des Phaseolin-Gens in der Sonnenblume.Google Scholar
  7. Hiergegen legten eine Reihe von Konkurrenten des Antragstellers Beschwerde beim Europäischen Patentamt ein. Dieser wurde stattgegeben; und zwar mit der Begründung, daß die genetische Veränderung von anderen Pflanzen als Sonnenblumen mit dem Ziel, andere Stoffe als Phaseolin herzustellen, Kosten mit sich gebracht hätte, die den Entwicklungskosten der genmodifizierten Sonnenblume vergleichbar gewesen wären. Denn es ließ sich zum Zeitpunkt der Antragstellung überhaupt nicht abschätzen, in welchen Fällen die in die Zelle eingebrachte Information auch gelesen würde und in welchen nicht. Die Nacharbeitbarkeit des Antrags war damit nicht mehr gegeben.Google Scholar
  8. Es wurde hier also ein ökonomisches Kriterium zur Bestimmung der zulässigen Breite eines Patentantrags postuliert: Demnach ist ein Patentantrag dann zu weit gefaßt, wenn die Kosten der Nacharbeitung des Antrags mindestens so groß werden wie die Kosten der ursprünglichen Erfindung, und wenn man dieser Argumentation folgt, dann wäre es zulässig, ihn so weit einzuschränken, daß die Kosten der Nacharbeitung wesentlich unter den Entwicklungskosten liegen. — Wir werden den Gedanken an späterer Stelle wieder aufnehmen.Google Scholar

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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden, und Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden GmbH 2000

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  • Dagmar Alpen

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