Zusammenfassung
Die Mahnung soll den säumigen Schuldner veranlassen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Der Zahlungsverzug ist eingetreten, wenn der Schuldner nicht zu dem vereinbarten Termin zahlt. Ist ein fester Zahlungstermin nicht vereinbart, tritt der Zahlungsverzug erst nach einer Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf dieser Frist ein.
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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1982