Baurechtsberater Architekten pp 126-127 | Cite as
Wem obliegt die Beweislast für die nach §10 Abs. 2 HOAI anrechenbaren Kosten?
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Zusammenfassung
Architekt Schlampig hat für Sparsam bei dessen Neubau die nötigen Architektenleistungen vorgenommen. Die von Schlampig in seiner Honorarrechnung angesetzten anrechenbaren Kosten werden jedoch von Sparsam mit einem konkreten Gegenvortrag bestritten. Wie wirkt sich der Gegen-vortrag des Sparsam aus?
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© Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden 1998