Die Baugenehmigung für einen Neubau wird nicht erteilt. Wer hat den folgenden Abbruch zu verantworten?

  • Jürgen Rilling

Zusammenfassung

Die Baugesellschaft Schneider & Co. möchte ein 6-Familien-Haus errichten. Dazu hat sie sich von Architekt Schlampig den Plan erstellen lassen. Ohne die Erteilung der Baugenehmigung abzuwarten, wird mit den Bauarbeiten u.a. in Absprache mit dem Architekten begonnen. Einige Zeit später wird jedoch die Baugenehmigung endgültig verweigert. Die Arbeiten sind jedoch schon weit fortgeschritten. Deshalb verfügt das Landratsamt eine Abbruchverfügung. Die Baugesellschaft Schneider & Co. möchte nun wissen, ob sie vom Architekten Schadenersatz verlangen kann, da dieser bei der Entscheidung über den Baubeginn teilgehabt hat.

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© Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden 1998

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  • Jürgen Rilling

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