Zusammenfassung
Neben den bereits dargestellten rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen, die durch Parteivereinbarungen zustande kommen, existieren die gesetzlichen Schuldverhältnisse. Sie bedürfen keiner Parteivereinbarung und entstehen kraft Gesetzes. Dazu enthält das Gesetz verschiedene Regelungen. Werden deren Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, so entstehen zwischen den betroffenen Personen bestimmte im Gesetz festgeschriebene Rechte und Pflichten.
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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2005