Zusammenfassung
Ein allgemeiner Einstellungsstopp ist bei jeder Sanierung eine der ersten Maßnahmen, um die Personalkosten nicht noch weiter zu erhöhen. Es ist aber durchaus möglich, daß zur Steigerung der Effizienz des kranken Unternehmens bestimmte Fachleute benötigt werden, denen im Rahmen früherer Entlassungsaktionen gekündigt wurde oder die selbst gingen. Solche Fachleute müssen gesucht und wieder bzw. neu eingestellt werden. Es ist selbstverständlich, daß derartige Ausnahmen vom allgemeinen Einstellungsstopp nur mit Genehmigung des Sanierungsteams vorgenommen werden dürfen.
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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden 1978