Prüfung des Gewissens — Auftrag des Grundgesetzes oder Mittel der Militarisierung?
Zusammenfassung
Als der Bundesminister der Verteidigung Georg Leber am 30.9.1974 bzw. am 2.10.1974 der öffentlichkeit einen „Vorschlag für die Modifizierung des Prüfungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer“1 vorlegte, konnte der Eindruck entstehen, die vielfältigen Bemühungen von Parteien und Kirchen2 zur Abschaffung des Prüfungsverfahrens hätten einen Teilerfolg erreicht. Die am 4.11.1976 erfolgte Weigerung des Bundespräsidenten, das am 8.4.1976 vom Bundestag verabschiedete und am 16.7. vom Bundesrat mehrheitlich abgelehnte „Gesetz zur änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes“3 zu unterschreiben, zerstört zunächst diesen Schein, verstärkt die Rechtsunsicherheit für Wehrpflichtige, die sich zur Kriegsdienstverweigerung entschieden haben, und führt zur Fortschreibung einer Praxis, in der Gewissen mit unklaren, widersprüchlichen und ständig verengten Kriterien „geprüft“ werden. So ist es zum Erscheinungstermin dieses 1975 fertiggestellten Beitrages leider immer noch notwendig, auf einige dieser Unklarheiten, Widersprüche und Entwicklungen hinzuweisen.
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Literatur
- 43.J.B. Hirschmann SJ, Zur Diskussion um die Wehrpflicht. Stimmen der Zeit 159 (1956/57) S. 214 f.Google Scholar