Zusammenfassung
Als Verbrauchermärkte werden im allgemeinen Verkaufsflächen über 1 000 m2 bezeichnet und als SB-Warenhäuser Märkte, die über 3 000 m2 groß sind und noch ein breiteres Sortiment haben.
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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1981