Zusammenfassung
Gegenstand der Finanzbuchhaltung ist die planmäßige, chronologisch (im Grundbuch oder Journal) bzw. sachlich (im Hauptbuch auf Konten) geordnete Aufzeichnung aller wirtschaftlich relevanten Geschäftsfälle einer Unternehmung in einer Abrechnungsperiode (zum Beispiel Monat, Quartal oder Geschäftsjahr).
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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1993