Zusammenfassung
Die regelmäßigen Entnahmen, die der Kaufmann zur Bestreitung seines Lebensunterhalts macht, sind aber keinesfalls — wir wissen das bereits — Aufwendungen des Betriebes, sondern müssen als vorweg entnommener Gewinn betrachtet werden. Deshalb haben wir sie ja auch früher bei der Inventur zur Ermittlung des wirklichen Erfolges dem ausgewiesenen Vermögenszuwachs hinzufügen müssen.
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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1988