Zusammenfassung
a) Definition: Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht verbrieft, wobei zur Ausübung dieses Rechtes der Besitz des Papiers erforderlich ist. „Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier.“
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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1987