Öffentlichkeit und Vertraulichkeit pp 7-20 | Cite as
Öffentlichkeit und Vertraulichkeit Einführung
Zusammenfassung
Das „ganze politische Leben freier Völker“bewegt sich in der Öffentlichkeit „wie man athmet in der Luft“. Mit derart pathetischen Worten formulierte Carl Theodor Welcher das Signum moderner Demokratie in einer Zeit noch ungebrochenen Aufklärungsoptimismus.1 In der Tradition liberalen Fortschrittsglaubens steht Öffentlichkeit als Chiffre für Freiheit der Diskussion, Vernunft der Argumente und Richtigkeit der Entscheidung. Das Prinzip der Öffentlichkeit2 bildet eine spezifisch demokratische Eigenheit, ist Lebensgesetz der Demokratie; Heimlichkeit hingegen - Kennzeichen aristokratischer Verfassungszustände - hat in der Demokratie keinen legitimen Stellenwert.3 Öffentlichkeit fungierte seit dem Ende des 18. Jahrhunderts zunächst als politischer Kampfbegriff gegen die Herrschaft der Fürsten, die sich von „Geheimen Räten“beraten ließen. Nach dem Ende des Alten Reiches und der Fürstenherrschaft wurde der Öffentlichkeit bis in die Gegenwart legitimierende Wirkung für die Ausübung hoheitlicher Gewalt zugeschrieben.4 Öffentlichkeit galt und gilt als Mittel der Rationalisierung von Herrschaft, als Sphäre einer sich selbst verwirklichenden Vernunft, als Medium, das staatlichen Zwang durch begründete Einsicht zu ersetzen vermag. Entsprechend erhebt die demokratische Ordnung des Grundgesetzes das Öffentlichkeitsprinzip zum durchgängigen Strukturelement des Staatsaufbaus. Verfassungsrechtlich angeleitet agiert die konstituierte Staatsgewalt in all ihren Ausprägungen im Lichte der Öffentlichkeit:5 der Öffentlichkeit parlamentarischer Debatten in Bundestag wie Bundesrat (Art. 42 I, 52 III 3 GG), der Öffentlichkeit parlamentarischer Anhörungen, der öffentlichen Verkündung staatlicher Rechtssetzungsakte (Art. 76, 77, 82 I GG) und der Öffentlichkeit der gesetzesvollziehenden Verwaltung6 einschließlich des Zwanges zur öffentlichen Begründung getroffener Entscheidungen.7
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.