Zusammenfassung
Obwohl die Beeinflussung der Lärmerzeugung im Außenbereich, sei es durch Straßenverkehr, gewerbliche Anlagen oder andere Lärmerzeuger in den meisten Fällen nicht in den Einflußbereich des Architekten fällt, besteht für ihn doch die Möglichkeit, durch Planungsentscheidungen die bestehende Lärmsituation und die daraus resultierende Belästigung zu berücksichtigen. Diese Planungsentscheidungen betreffen dabei sowohl ganze Gebäudekomplexe als auch Einzelgebäude bzw. sogar einzelne Gebäudeteile und Bauteile.
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