Partizipation in kommunalpolitischen Entscheidungsfindungsprozessen

  • Christoph Wesselmann
Part of the Sozialwissenschaft book series (WiWiss)

Zusammenfassung

Unter dem Begriff „Bürgerbeteiligung“ wird ein breites Spektrum verschiedener Partizipationsformen subsumiert. Als grobe Untergliederung zur Eingrenzung des Beteiligungsbegriffs (Leitfrage 1a) bietet sich eine Unterteilung an in
  1. a)

    die verfassungsmäßig verbrieften Beteiligungsrechte der Staatsbürger (im Wesentlichen das Wahl-, Versammlungs- und Vereinigungsrecht)11,

     
  2. b)

    die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung (zum Beispiel Anhörungsrechte nach §3 des Baugesetzbuchs im Rahmen der Bauleitplanung, aber auch Bürgerentscheide und Bürgerversammlungen) und

     
  3. c)

    die freiwilligen Beteiligungsformen (zum Beispiel Planungsforen und Zukunftswerkstätten)

     
Dabei kann sich die Partizipation sowohl auf
  1. a)

    die politische Inputseite (zum Beispiel Wahl von Ratsmitglieder oder Beeinflussung der Ratsentscheidung allgemein) wie auf

     
  2. b)

    die leistungserstellende Outputseite (zum Beispiel durch die Mitarbeit bei Sozialverbänden oder der Feuerwehr) beziehen.

     

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© Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden 2002

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  • Christoph Wesselmann

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