Politik und Verwaltung pp 95-105 | Cite as
Rollenkonflikt und Selbstbehauptung. Zur politischen Psychologie des Aufsichtsrats
Zusammenfassung
Aufsichtsräte sind Kontrollorgane innerhalb von Unternehmen privaten Rechts. Je nach Rechtsform (d.h. meist GmbH oder AG), anzuwendendem Mitbestimmungsrecht und Ausgestaltung der Unternehmenssatzung nehmen Aufsichtsräte in unterschiedlichem Maße Aufgaben der vorhergehenden, mitschreitenden, nachträglichen, sogar der mitwirkenden Kontrolle wahr (dazu Machura 1993b). Kontrolle wird hier im Sinne des sozialwissenschaftlichen Kontrollbegriffs (Frese/Simon 1987: 1247) als Gesamtheit sozialer Prozesse zur Handlungsbeeinflussung verstanden. Von „mitwirkender Kontrolle“ wird gesprochen, wenn sich ein Kontrollträger im Zuge mitschreitender Kontrolle an Entscheidungen über die Handlungsvollzüge beteiligt. Das ist zum Beispiel bei den zustimmungspflichtigen Geschäften (§111 Absatz 4 Satz 2 AktG) der Fall, die vom Beschluss des Aufsichtsrats abhängen. Da sich - offenbar in weiter zunehmendem Maße - die öffentliche Hand bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen bedient, rücken Aufsichtsräte in eine wichtige politische Funktion.
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