Strafrecht Besonderer Teil I pp 1-3 | Cite as
EinfÜhrung in den Besonderen Teil
Chapter
Zusammenfassung
Strafrecht ist Rechtsgüterschutz durch Einwirkung auf menschliches Verhalten (vgl AT I 1/5). Welche Handlungen und Unterlassungen zum Schutz von Rechtsgütern bei Strafe verboten sind, bestimmen die Deliktstatbestände des Besonderen Teils. Rechtsgut und Verhalten sind daher die Zentralbegriffe des Besonderen Teils.
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