Skip to main content

Recht und Leben

  • Chapter
Staatskunde
  • 16 Accesses

Zusammenfassung

Der Mensch ist von zwieschlächtiger Art. Er ist ein Stück Natur und damit, wie alles Ratürliche, eingespannt in den unerbittlich notwendigen Gang des Naturgeschehns. Vor dem Raturgesetz gibt es kemen Vorrang des Menschen, weder vor dem Tiere, noch vor der unbelebten Natur. Der lebende Mensch ist soweit nur em winziger, nichts als unfreier Träger, erne Durchgangsstelle des allgememen, kerne Ausnahme kennenden ursächlichen Geschehens.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  • Recht und Leben. — Von den Werken, die sich bemühen — meist auf verhältnismäßig kappem Raume — entweder eine allgemeine Übersicht über oder eine Einführung in das Gebiet der Rechtswssenschaft zu geben, sind die Rechtsenyklopädten noch einigermagen ausschließlich auf den juristischen Leser eingestellt. Ausdrücklich hingewefen sei auf die in iher Art klassische Enzyklopädie Adolf Merkels, 7. Aufl, herausgegeben von Rud. Merkel, 1922. Nahe herait an jene strenger juristischen Enzykltopädien rüdt Gruebers, Einführung in die Rechtswnssenschaft, 6. Aufl., 1922: sie ist (Vorwort) „gedacht und geschrieben für den Studierenden der Rechte“. Ähnlich, wenn auch fchon piel weniger formal als bei Grueber die Einsteltung von Otto Fischers Einführung. in die Wissenfchaft von Recht und Staat, 1920. Verwandte Ziele, wie die bisher genannten „inführungen“, verfolgt der Band Teil II, Abt. VIII von Hinnberg s Kultur der Gegemart: „Syftematifche Rechtswissenschaft“, 2. Aufl, 1913, worin elf herworragende Juristen je ein Teilgebtet des Rechts darftellen. Den Abschnitt Bürgerliches Recht hat Rudolf Sohm im Rahmen dieses Sammelwerks trefflich dargeftellt. — Viel Sinn für Leben und Prayis zeigt und um die bestmogltche Lösung der päbagogischen Schwierigkeiten einer lebendigen Rechtseinführung bemüht sich Krüdmanns in Stoffauswahl und Vortrag etwas eigenwilltge „Einführung in das Recht“ 1912. Josef Kohler will in seiner Einführung in die Rechtswissenschaft, 5. Aufl., 1919, „von hoher Warte aus ein Bild der gesamten Rechtswissensdchaft“ geben. An „Lesbarkeit“ für den gebildeten Laien werden diefe Werke übertroffen von den „Einführungen“ von Th. Sternberg, in Sammlung Göschen 1920/22, und namentlich son G. Radbruch in „Wissenschaft und Bilbung“, 5. Aufl. 1923, — die deutsche Staatsgestaltung bis kurz vor der Umwälzung im November 1918 berücksichtigend. — Frisch, warmherzig und mit hellem Blick für die Gegentwartsaufgaben des Rechtes geschrieben ist die „Etnführung“ von J. W. Hedemann, in den „Grundrissen der Rechtswissenschast“, 1919. — Von einer ausführlicheren „Einführung“ von Richard Schmidt, die auch den nicht juristischen Leser ftark fesseln wird, ist vorerst der 1. Teil erschienen, 1921. — Vgl.noch May Rumpf, Volk und Recht, 1908, ein Versuch, „Brüden zu fchlagen zwischen Volk und Recht“, und Alfred Vierkandt, Staat und Gsellfchaft in der Gegentwart, Wissenschaft und Bildung, 2. Aufl., 1921.

    Google Scholar 

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Additional information

Besonderer Hinweis

Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1926 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Rumpf, M. (1926). Recht und Leben. In: Staatskunde. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15799-1_10

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-15799-1_10

  • Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-15236-1

  • Online ISBN: 978-3-663-15799-1

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics