Zusammenfassung
Verkehrsunternehmen sind nach den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet, den durch die Genehmigungsbehörde genehmigten Betrieb aufzunehmen (sog. Betriebspflicht). Dies schließt ausdrücklich mit ein, dass der Betrieb auch im Falle von Störungen nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten ist. Die Tätigkeiten zur Regulierung, bzw. Beeinflussung des Betriebsablaufs auf der Grundlage einer exakten Erfassung und Analyse des aktuellen Betriebszustands werden als Disposition bezeichnet. Im Gegensatz zur Planung geht es bei der Disposition um den Einsatz konkreter Ressourcen. Es geht hierbei um namentlich bekannte Mitarbeiter (Personaldisposition), bzw. konkrete Fahrzeuge (Fahrzeugdisposition). Für eine langfristige Verbesserung der Pünktlichkeit des betrachteten Verkehrssystems, ist eine Analyse von Betriebsstörungen nach Schwerpunkten hinsichtlich der Art (Störungsursachen und Verursacher der Störung) sowie dem Ort und der Dauer der Störung erforderlich. Störungen müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Pünktlichkeit des Verkehrssystems und die Ausbreitung der Störung auf das Netz sowie ihrer Auswirkungen auf die Fahrgäste beurteilt werden. Auf diese Weise kann auf der Grundlage vergangener Ereignisse für die Zukunft gelernt werden.
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Schnieder, L. (2018). Disposition in der Betriebsabwicklung. In: Betriebsplanung im öffentlichen Personennahverkehr. VDI-Buch. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-57318-1_7
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