Zusammenfassung
Dem Fundamentalbau Steins vom Jahre 1808 und dem Umbau (der revidierten Städteordnungen) von 1831 folgte keineswegs in unmittelbarem Anschlusse derjenige Bau von 1853, unter dessen. Dache die östlichen Provinzen noch heutigen Tages leben. Kurz vor diesem dritten war noch in der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 11. Märtz 1850 der kühne Versuch unternommen worden, das Gemeinderecht einheitlich zu gestalten für Stadt und Land. Doch ließ das Erwachen aus dem Traume einer solchen Einheit nicht lauge auf sich warten. Schon mittels Gesetzes vom 24. Mai 1853 ward diese Gemeindeordnung von 1850, die übrigens für die Städte nicht allzuviel Neues brachte, wieder aufgehoben und zugleich ausgesprochen: es sollen Städteordnungen ergehen einmal für die sechs östlichen Provinzen — mit Ausschluß von Neuvorpommern und Rügen — , zum anderen für die Provinz Westfalen.
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Jebens, A.W. (1905). Neuere Städteordnungen. In: Die Stadtverordneten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26070-8_11
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