Zusammenfassung
Bis zum Kriege standen sich die beruflichen Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer meist in Kampfstellung gegenüber, und der Bereich verschiedenartiger Interessen überwog über den Bereich gemeinsamer Interessen so stark, daß ein organisches Zusammenwirken nur in Ausnahmefällen möglich war1). Und auch ein Versuch der damaligen Regierung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer außerhalb ihrer Berufsorganisationen in Arbeitskammern zu gemeinsamer Arbeit zu vereinigen, schlug fehl, vielmehr scheiterte im Jahre 1909 ein dahinzielender Gesetzentwurf2). Dazu kam, daß sowohl auf Arbeitgeberseite wie auf Arbeitnehmerseite mehrere Verbände verschiedener Richtungen bestanden, die untereinander eine Zusammenarbeit ablehnten, so daß auch hierdurch eine gemeinsame Arbeit beider Gruppen wesentlich erschwert wurde.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1920 Julius Springer in Berlin
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Kaskel, W. (1920). Die gemeinsamen Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In: Das Neue Arbeitsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94407-9_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94407-9_11
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