Die EU-Kommission hat Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, um die Steuerumgehung in Europa spürbar einzudämmen. Einige Gesellschaften nutzen Schlupflöcher in der Mutter-Tochter-Richtlinie, um eine Besteuerung zu vermeiden. Dies soll künftig nicht mehr möglich sein.

Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte ursprünglich verhindert werden, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften, die einer Gruppe angehören, für Einkünfte zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Gesellschaften haben jedoch die Bestimmungen der Richtlinie und Qualifikationskonflikte zwischen nationalen Steuervorschriften ausgenutzt, um in sämtlichen Mitgliedstaaten eine Besteuerung zu vermeiden (doppelte Nichtbesteuerung). Mit dem Vorschlag sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden. Er sieht hierfür zwei Maßnahmen vor: die Aktualisierung der Missbrauchsverhinderungsbestimmung in der Mutter-Tochter-Richtlinie sowie die Verschärfung der Richtlinie dahingehend, dass für bestimmte Gestaltungen zur Steuerplanung wie z. B. Gestaltungen mit Hybridanleihen keine Steuerbefreiung mehr gewährt wird.

Die Kommission erhofft sich von ihrem Vorstoß höhere Staatseinnahmen und einen faireren Wettbewerb für Unternehmen in der EU. Die Mitgliedstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis zum 31. Dezember 2014 umsetzen.