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Vertrauensschutz für Autoren und Reviewer

  • Editorial
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Grundwasser Aims and scope Submit manuscript

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Sie als Leser dieser wissenschaftlichen Zeitschrift können erwarten, daß die für eine Veröffentlichung angenommenen Artikel den qualitativen Ansprüchen der Redaktion genügen. Die Auswahl wird durch die Berufung von mindestens zwei voneinander unabhängigen Gutachtern (Reviewern) zu jedem Manuskript ermöglicht. Auf deren Vorschläge hin entscheidet der wissenschaftliche Redakteur über die Annahme oder Ablehnung. Bei der Zeitschrift Grundwasser werden zur Zeit etwa 1/3 aller eingereichten Beiträge nicht gedruckt.

Neben den Anforderungen der Leser an die Zeitschrift stehen die Interessen der Autoren, die von der Arbeit, die sie in ein Manuskript stecken, profitieren wollen und eine gerechte Behandlung erwarten. Über eine Publikation stellen Autoren ihre Arbeiten einer wissenschaftlichen Öffentlichkeit vor und ermöglichen eine öffentliche Diskussion ihrer Ergebnisse. Die Zeitschrift Grundwasser ist eine von vielen wissenschaftlichen Zeitschriften, deren Ziele in diesem Sinne gesteckt sind. Um diese Ziele auch zu erreichen, steht in den Hinweisen für Autoren folgender Satz: “Vorraussetzung für die Einreichung eines Manuskripts an die Redaktion der Zeitschrift Grundwasser ist es, daß die Arbeit noch nicht publiziert oder an anderer Stelle zur Publikation eingereicht wurde”. Wenn Autoren der Zeitschrift Grundwasser diese Voraussetzungen respektieren, dann bringen sie der Redaktion in hohem Maße Vertrauen entgegen. Ihre originäre Arbeit soll nun möglichst bald einem Fachpublikum vorgestellt werden. In der Zeit zwischen Einreichung und Veröffentlichung soll das noch nicht veröffentlichte Manuskript vor dem Zugriff möglicher Konkurrenten geschützt werden, damit das geistige Eigentum an der Arbeit erhalten bleibt. Darüber hinaus kann die Aktualität eines Beitrages durch lange Bearbeitungszeiten Einbußen erleiden. Die Redaktion hat somit auch die Aufgabe, ein nachvollziehbares Verfahren in einer möglichst kurzen Bearbeitungszeit zu gewährleisten.

Bei der Zusammenstellung der Beiträge für das jeweilige Heft unterliegt die Redaktion neben den oben genannten Ansprüchen von Lesern und Autoren zusätzlich noch weitere Vorgaben, die sich auf den Ablauf bei der Behandlung der einzelnen Manuskripte auswirken. Diese können die Bearbeitungszeit erheblich beeinflussen. So können nur vier Hefte pro Jahr bei einer vertraglich festgelegten maximalen Seitenanzahl erscheinen. Eine möglichst große Attraktivität der einzelnen Ausgaben macht die Auswahl thematisch unterschiedlicher Artikel notwendig, das heißt: Nicht alle Beiträge könne in der Reihenfolge der Einreichung gedruckt werden. Schließlich ist sowohl die Bearbeitungszeit der Gutachter als auch die Überarbeitung durch die Autoren sehr unterschiedlich.

Soweit zum Grundsätzlichen. Was nun aber, wenn ein Autor vermutet, sein Artikel sei ungerecht behandelt worden? So könnte sein Manuskript von einem konkurrierenden Forscher einseitig reviewt worden sein. Einzelne Gedanken aus der Arbeit könnten vorzeitig und unzitiert weiterverwendet werden. Womöglich wird noch gleichzeitig der betreffende Artikel abgelehnt oder die Bearbeitung verschleppt. Solche Fälle wären ein grober Vertrauensbruch gegenüber den Autoren, den wir zu vermeiden trachten.

Bei dem Reviewverfahren verdienen auch die Reviewer einen Vertrauensschutz, denn oft können sie nicht völlig frei über Artikel von Kollegen urteilen, wenn sie damit rechnen müssen, nach einer Ablehnung angefeindet zu werden. In der Regel bleiben Reviewer daher anonym, es sei denn, sie wünschen eine Offenlegung. Damit aber ein einzelnes, möglicherweise zu persönliches Urteil kein Übergewicht erhält, werden mehrere Gutachter an dem Prozeß beteiligt. Die Bearbeitungszeiträume werden durch die jedem veröffentlichten Artikel angefügten Daten der Einreichung und Annahme deutlich. Mit dem Einreichungsdatum wird die Urheberschaft fixiert.

In den beiden zurückliegenden Jahren der Zeitschrift Grundwasser haben wir versucht, allen genannten Interessen so gut wie möglich gerecht zu werden. Dies ist nicht immer ganz ohne Reibungen zu erreichen, wir hoffen aber, daß Ihnen als Leserinnen und Leser unser Ergebnis noch immer zusagt. Bitte schreiben Sie uns Ihre Meinung dazu. Wir möchten zur Jahrestagung der Fachsektion in Berlin darüber gerne mit Ihnen diskutieren.

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Wohnlich, S., Brühl, H. Vertrauensschutz für Autoren und Reviewer. Grundwasser 3, 55 (1998). https://doi.org/10.1007/s767-1998-8566-5

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