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Jede dritte Klinikgeburt erfolgt per Kaiserschnitt
Von den rund 748.500 Frauen, die im Jahr 2019 hierzulande in einem Krankenhaus entbunden haben, hat fast jede Dritte ihren Nachwuchs per Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Kaiserschnittrate damit bundesweit bei 29,6%. Gegenüber dem Vorjahr nahm sie damit leicht zu (2018: 29,1%).
Ob eine Frau per Sectio entbunden hat, das variierte zwischen den verschiedenen Bundesländern. Am höchsten war der Anteil im Saarland, wo 2019 mehr als ein Drittel (34,8%) der Entbindungen per Kaiserschnitt durchgeführt wurde. Sachsen (24,5%) hatte hingegen die niedrigste Kaiserschnittrate, gefolgt von Berlin (24,7%). Gegenüber 2018 nahm der Anteil der Klinikentbindungen per Sectio in den meisten Bundesländern zu - außer in Baden-Württemberg, Berlin und Bremen.
Leichter Anstieg der Sectio-Rate: Über einen längeren Zeitraum betrachtet, hat die Kaiserschnittrate sowohl bundesweit als auch in den einzelnen Bundesländern zugenommen: Im Jahr 1991 lag sie insgesamt in Deutschland noch bei 15,3%. Am höchsten war die Rate im Jahr 2011: 32,2% der Entbindungen erfolgten damals per Sectio. In den darauffolgenden Jahren sank die Rate leicht, bevor sie im Jahr 2019 erstmals wieder leicht über dem Vorjahr lag.
Neben dem Kaiserschnitt gibt es noch weitere, wenn auch selten angewandte Methoden der Geburtshilfe: Eine Saugglocke wurde bei 5,9% der Entbindungen im Jahr 2019 eingesetzt, eine Geburtszange bei 0,3% der Entbindungen. Somit haben im Jahr 2019 rund 70% der Frauen im Krankenhaus auf natürlichem Weg entbunden. Rund 763.000 Kinder, einschließlich Zwillings- und Mehrlingsgeburten, wurden im Jahr 2019 im Krankenhaus geboren, 10.119 weniger als im Jahr 2018. Der Anteil der lebend geborenen Kinder betrug in beiden Jahren 99,7%.
Hebammen und Entbindungspfleger spielen bei der Begleitung von Frauen während und nach der Schwangerschaft eine wichtige Rolle. Im Jahr 2019 leisteten 11.433 Hebammen und Entbindungspfleger Geburtshilfe in deutschen Krankenhäusern, das waren 622 mehr als im Vorjahr. Davon waren 88% (10.005) fest angestellt, 12% (1.428) waren sogenannte Belegkräfte.
Sondervereinbarung ist verlängert
Die Fortschreibung der befristeten Vereinbarung über Leistungserbringung von freiberuflichen Hebammen mit Kommunikationsmedien und Materialmehraufwand im Zusammenhang mit dem Coronavirus nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V ist verlängert. Die individuelle Beratung kann bis zum 30. Juni digital erbracht werden, Kurse bis zum 30. September. Kurse, deren erste Einheit vor oder am 30. September stattfindet, können in dem Format beendet werden, in dem sie begonnen wurden. Beleghebammen können weiterhin mehr als zwei Leistungen parallel erbringen, wenn dies durch die Pandemie begründet ist. Auch bleibt der Anspruch auf Rückbildungsstunden bis zu zwölf Monate nach der Geburt bestehen, wenn der Kurs pandemiebedingt unterbrochen werden musste. Auch Wegegeld ist weiter bis zu 50 km vom Wohnort der Hebamme zur Versicherten abrechenbar.
Neu ist, dass Hebammen, die bei COVID-positiven Versicherten aufsuchende Hilfeleistung erbringen, den Materialmehraufwand zweimal abrechnen können (Positionsnummer 3888: 10,20 Euro), wenn ein weiterer Kontakt notwendig wird. Das gleiche gilt im Wochenbett für die Positionsnummer 3889 (19,69 Euro). Die Bestätigung muss per Unterschrift der Frau und geeignetem Nachweis erbracht werden.
Aufnahme im Rahmenvertrag: Die Vertragspartner streben an, die digitale Leistungserbringung in einer Übergangsregelung grundsätzlich zu ermöglichen. Telemedizinische Angebote werden in den kommenden Rahmenvertrag fest aufgenommen. Die Dauer eines Hausbesuchs richtet sich grundsätzlich nach den medizinischen Notwendigkeiten und den Bedarfen der Versicherten. Eine Unterbrechung zum Beispiel zum Lüften der Räume ermöglicht keine Abrechnung eines zweiten Besuchs am gleichen Tag.
Gut informiert im Beruf
Der Landesverband der Hebammen NRW e.V. stellt auf einer eigenen Webseite alle wichtigen Fragen und Antworten zu vielen beruflichen Themen zusammen. Alpahebtisch gegliedert werden die Aspekte, die für Hebammen in ihrem beruflichen Alltag wichtig sind, leicht verständlich erklärt. Zusätzlich stellt der Landesverband noch eine kleine Broschüre zur Vorbereitung für das nächste Vorstellungsgespräch zum Download bereit.
Viele Professionen: In Zukunft miteinander
Interprofessioneller Gesundheitskongress erstmals im Rahmen des Hauptstadtkongresses
Zunehmender Fachkräftemangel, demografischer Wandel, Arbeitsverdichtung und immer komplexere Behandlungsprozesse werden die Zukunft des Gesundheitswesens bestimmen. Interprofessionalität gilt als Schlüsselkonzept, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten weiterhin zu gewährleisten. Doch häufig bestimmen traditionelle Hierarchien, unklare Abgrenzung der Aufgaben und Grabenkämpfe den Arbeitsalltag.
Auf dem 8. Interprofessionellen Gesundheitskongress von Springer Medizin und Springer Pflege können sich Mitglieder aller Gesundheitsberufe in zahlreichen kostenfreien Webinaren über neue Versorgungskonzepte und Best-Practice-Beispiele informieren. Der Kongress findet dieses Jahr vom 17. bis zum 25. Juni 2021 statt - erstmals unter dem Dach des Hauptstadtkongresses, der als Leitveranstaltung des Gesundheitswesens gilt.
Fachlich, praxisnah, patientenzentriert: Wie lassen sich Lehr- und Lernkonzepte, Arbeitsabläufe, Standards und Leitlinien interprofessionell gestalten? Welche berufsübergreifenden Ansätze bewähren sich in der Praxis? Und was bedeutet eine Neuverteilung von Kompetenzen, Rollen und Aufgaben im Gesundheitswesen?
Dabei richtet sich der Kongress nicht nur an Pflegefachkräfte und Ärztinnen und Ärzte, sondern auch an Therapeutinnen und Therapeuten aus Logopädie, Physio- und Ergotherapie, an Hebammen, Medizinische Fachangestellte, an alle im Rettungsdienst tätigen Berufe sowie an Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und Lehrende in der Pflege.
Von Dresden nach Berlin: Der bislang in der Region Dresden verankerte Interprofessionelle Gesundheitskongress wird 2021 erstmals auf der bundesweiten Bühne des Hauptstadtkongresses angeboten. Das Zusammenspiel aller Berufe im Gesundheitswesen bekommt damit eine neue Relevanz.
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Schon gehört?. Heb Wiss 2, 6–8 (2021). https://doi.org/10.1007/s43877-021-0087-5
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