Zusammenfassung
Stürze und dadurch bedingte Verletzungen bis hin zu Knochenbrüchen treten bei alten Menschen im Krankenhaus und im Pflegeheim regelmäßig auf. Aufgrund ihrer Häufigkeit müssen die Einrichtungen besondere Obhutspflichten wahrnehmen. So muss bei Aufnahme hochaltriger Menschen das Sturzrisiko ermittelt und es müssen daraus individuelle Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden. Für die Ermittlung des Risikos wie für die getroffenen Maßnahmen gibt es allerdings keine verbindlichen Vorgaben. Nach einem Sturz muss ein Sturzprotokoll erstellt werden. Krankenhaus und Pflegeheim sollten sich an den Vorgaben des Expertenstandards "Sturzprophylaxe in der Pflege" orientieren.
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Hager, K., Hübner, D. Gutachtensfall "Stürze im Alter". Pflegez 74, 32–35 (2021). https://doi.org/10.1007/s41906-021-1151-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s41906-021-1151-2