Am 1. Juli 2018 steigt die Haftpflichtprämie für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen auf jährlich 8.174 Euro. Die betroffenen rund 2.600 freiberuflichen Hebammen begleiten 21% aller Geburten in Deutschland — in Kliniken als Beleghebammen, in Geburtshäusern und zu Hause. Eine Ausgleichszahlung der Krankenkassen in Form eines Sicherstellungszuschlags mildert diese finanzielle Belastung. Seit seiner Einführung steigt die Anzahl der außerklinischen Geburten sogar wieder leicht an. Nach Einschätzung des Deutschen Hebammenverbands (DHV) besteht jedoch immer noch eine Lücke. Es wurden bis heute nach Berechnungen des Verbands erst rund die Hälfte der Versicherungskosten erstattet. Der DHV begrüßt die von der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) geforderte Überprüfung des Zuschlags und fordert eine langfristige politische Lösung, beispielsweise durch einen Haftungsfonds.