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Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2018 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 die verbindliche Abrechnungsgrundlage für aktuell rund 20 Millionen stationäre Fälle und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 70 Milliarden Euro. Zugleich haben sich die drei Vertragspartner über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2018) verständigt. Der PEPP-Katalog kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Ab 2018 ist eine verpflichtende budgetneutrale Anwendung vorgesehen.
Die Weiterentwicklung des DRG-Systems soll vor allem den Pflegebedarf von Patienten mit höheren Pflegegraden (ab Grad 3 bei mindestens fünftägigem Aufenthalt) im Krankenhaus berücksichtigen. Hier können Krankenhäuser künftig eins von zwei Zusatzentgelten abrechnen. Die Kataloge sind abrufbar unter: www.g-drg.de
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Springer Medizin. DRG- und PEPP-Kataloge 2018 vereinbart. Pflegez 70, 7 (2017). https://doi.org/10.1007/s41906-017-0310-y
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