Mit der neuen Gebührenposition (GOP) 01549 können Ärztinnen und Ärzte seit Oktober 2023 eine Zusatzpauschale für die Beobachtung nach Anwendung von Esketamin Nasenspray (Spravato®) erhalten. Die Pauschale kann von Behandelnden der Fachrichtungen Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie abgerechnet werden. Voraussetzung ist eine mindestens 40-minütige Nachbeobachtung sowie eine klinische Beurteilung zum Ausschluss von dissoziativen Zuständen, Wahrnehmungs- und/oder Bewusstseinsstörungen.

Nach Informationen von Janssen