Das pharmazeutische Unternehmen GlaxoSmithKline (GSK) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel Anoro® (Wirkstoffkombination: Umeclidinium/Vilanterol) geeinigt. Es ist zugelassen für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD).

Anoro® gehört zu einer neuen Klasse von Fixkombinationen bestehend aus einem lang wirksamen Beta-2-Sympathomimetikum (LABA) und einem lang wirksamen Muskarin-Antagonisten (LAMA). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat der Wirkstoffkombination keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (aus LABA oder LAMA oder der Kombination aus beidem) ausgesprochen. Mit dem Erstattungsbetrag ist Anoro® derzeit die günstigste Alternative für COPD-Patienten, die eine fixe LAMA/LABA-Wirkstoffkombination benötigen.

Der vereinbarte Erstattungsbetrag befreit den verordnenden Arzt nicht von seiner Pflicht, generell jede Verordnung auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit einer Verordnung richtet sich auch hier nach den Vorgaben in § 12 SGB V.