Patienten mit implantierten Schrittmachern oder Defibrillatoren (ICD) werden aufgrund von Sicherheitsbedenken häufig MRT-Untersuchungen verwehrt, solange die Systeme nicht als bedingt MR-sicher klassifiziert sind. Das scheint einer aktuellen Studie zufolge nicht unbedingt notwendig zu sein.
Avoid common mistakes on your manuscript.
In einer aktuellen US-amerikanischen Studie wurden bei 1.509 Patienten mit konventionellen Schrittmacher- (58 %) oder ICD-Aggregaten (42 %) insgesamt 2.103 klinisch eindeutig indizierte thorakale MRT-Untersuchungen durchgeführt und nachverfolgt. Während der MRT-Untersuchungen wurden die Geräte reprogrammiert (z. B. asynchrone Stimulation bei schrittmacherabhängigen Patienten, „Demand“-Modus bei nicht schrittmacherabhängigen Patienten). Schrittmacher- und Defibrillator- Kontrollen fanden unmittelbar nach der Durchführung sowie bei eventuellen Wiedervorstellungen statt.
Die mittlere Nachbeobachtungsdauer betrug zwölf Monate. Die Endpunkte beinhalteten schwerwiegende Ereignisse (z. B. Ausfall des Systems, Neustart, Anstieg der Reiz- oder Wahrnehmungsschwelle) und Geräteeinstellungen wie beispielsweise die Höhe der P- oder R-Wellen-Amplitude, Impedanz der Schrittmacher-/ICD-Kabel oder die Batteriespannung.
Im Ergebnis traten im Nachbeobachtungszeitraum keine klinisch relevanten schwerwiegenden Ereignisse auf. Bei neun MRT-Untersuchungen wechselten die Systeme in einen Neustart-Reset-Modus, wobei dies in acht Fällen nur vorübergehend der Fall war. Bei einem Patienten mit einem Schrittmacher und nur noch einem Monat Batterielaufzeit konnte das Aggregat nicht mehr reprogrammiert werden und musste ausgetauscht werden. Die häufigste Veränderung von Systemparametern unmittelbar nach der MRT-Untersuchung bestand in einer Abnahme (> 50 %) der P-Wellen-Amplitude (1 % aller Patienten). Im Langzeitverlauf kam es bei etwa jeweils 4 % der Patienten zu einer Abnahme der P-Wellen-Amplitude sowie zur Zunahme der atrialen und rechtsventrikulären Reizschwellen. Diese Veränderungen waren klinisch unbedeutend und erforderten keine Revisionen oder Umprogrammierungen.
Kommentar
Diese Daten zur Sicherheit konventioneller Schrittmacher und Defibrillatoren bei der Durchführung thorakaler MRT-Untersuchungen werden — unter Berücksichtigung standardisierter Programmierungen und Sicherheitsmaßnahmen — zu einer Abnahme von Patienten führen, denen aufgrund von Sicherheitsbedenken bislang MRT-Untersuchungen verwehrt wurden.
Literatur
Nazarian S et al. Safety of Magnetic Resonance Imaging in Patients with Cardiac Devices. N Engl J Med. 2017;377:2555-2564
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Radke, P.W. Schrittmacher ohne MRT-Zulassung: MRT-Untersuchung trotzdem sicher durchführbar. CV 18, 44 (2018). https://doi.org/10.1007/s15027-018-1311-5
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s15027-018-1311-5