Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebsarten. Bundesweit erkranken derzeit rund 309.000 Menschen jährlich neu daran - über 42.000 davon am malignen Melanom. Dieser gilt als besonders gefährlich, da er schnell metastasiert. Pro Jahr versterben 4.000 Betroffene an den Folgen einer Hautkrebserkrankung. Intensive UV-Strahlung ist dabei der bedeutendste Risikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs.

Seit 2009 stuft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) natürliche und künstliche UV-Strahlung in die höchste Kategorie krebsauslösender Faktoren ein. Damit sind Geräte zur künstlichen Bräunung ebenso krebserregend bewertet wie Tabak oder Asbest. Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig einmal pro Monat Solarien nutzt, erhöht laut WHO sein Risiko, an schwarzem Hautkrebs zu erkranken, um 60 %. In Deutschland wurden daraufhin die Gesetze für den Betrieb von Solarien verschärft: Im Jahr 2009 durch ein Nutzungsverbot für Minderjährige und 2012 durch eine UV-Schutz-Verordnung (UVSV). Diese begrenzt beispielsweise die maximale Bestrahlungsstärke der Geräte auf 0,3 Watt pro Quadratmeter Haut. Ein Wert, der jedoch immer noch der Strahlungsintensität der Äquatorsonne mittags bei wolkenlosem Himmel entspricht. Zudem schreibt die Verordnung Betreibern von Sonnenstudios vor, ihre Kunden vollumfänglich über die Risiken der Solariennutzung aufzuklären sowie Aushänge in Kabinen und Warnungen auf Geräten anzubringen.

Gesundheitsrisiken systematisch verschleiert

Wer sich auf den Internetseiten von Sonnenstudios über das künstliche Bräunen informiert, findet jedoch zu den möglichen Nebenwirkungen selten ausführliche Informationen. Stattdessen stoßen Verbraucher häufig auf Aussagen wie „sanfte“ oder „gesunde“ Bräune. Vielfach werben Anbieter auch mit vermeintlichen „Anti-Aging-Effekten“ neuer „Beauty-Light-“ oder „Collagen-Light-Geräte“, die UV-Strahlung mit Rotlicht (Wärmestrahlung) kombinieren.

Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e. V. (ADP) hat diese Werbebotschaften in einer Studie untersucht und die Ergebnisse Ende 2023 publiziert [Großmann E et al. Präv Gesundheitsf. 2023; https://go.sn.pub/4Rfaq6]. Es wurden die Internetauftritte von 10 Sonnenstudioketten unter die Lupe genommen. Diese repräsentieren insgesamt 325 Studios und entsprechen 80 % der zu Sonnenstudioketten gehörigen Betriebsstätten.

Die Studienergebnisse offenbaren eine mangelhafte Verbraucherkommunikation: 9 der 10 untersuchten Websites informieren zwar darüber, dass UV-Strahlung auf die Haut wirkt. Jedoch weist keine der Internetseiten darauf hin, dass das Sonnen im Solarium das Hautkrebsrisiko erhöht. 3 von 10 Ketten bestreiten sogar einen Zusammenhang. So heißt es etwa: „Kein erhöhtes Hautkrebsrisiko bei dosierter Nutzung moderner Sonnenbänke! Die positive Wirkung von künstlichem Sonnenlicht ist 10-mal größer als das Risiko möglicher UV-Schäden!“ Auch über mögliche UV-Schäden für Augen und Immunsystem wird laut Studie unzureichend informiert.

Nach § 5a „Irreführung durch Unterlassen“ des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) „handelt unlauter, wer dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die der Verbraucher benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen.“ Dies trifft aus Sicht der Deutschen Krebshilfe und der ADP für viele Solarienbetriebe zu und muss zu entsprechenden juristischen Sanktionen führen. Aufgrund der gesundheitlichen Nebenwirkungen fordert die Deutsche Krebshilfe bereits seit 2020 ein Betriebsverbot von Solarien zu rein kosmetischen Zwecken.

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Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe, Bonn