_ Wesentlich für die Akzeptanz eines Arzneimittels durch den behandelnden Arzt und den Patienten sind seine Wirksamkeit und Verträglichkeit, gleichgültig, ob es ein Originalpräparat oder ein Biosimilar ist, und dass es zum therapeutischen Standard zählt. Dass dies für Rituximab gilt, zeigt ein Blick in die internationalen Leitlinien. „Rituximab ist ein wichtiger Baustein in der Behandlung von Lymphomen“, erläuterte Christian Buske, Ulm. Und die klinischen Daten für das Rituximab-Biosimilar GP2013 (Rixathon®) seien gut, so Buske. Dies habe die Phase-III-Studie ASSIST-FL mit 629 bislang unbehandelten Patienten, die an einem fortgeschrittenen follikulären Lymphom (FL) erkrankt waren, gezeigt [Jurczak W et al. Lancet Haematol. 2017;4(8):e350-e361]. Nach einer Induktionstherapie mit CVP (Cyclophosphamid, Vincristin und Prednison) und 1:1 randomisiert mit GP2013 bzw. Rituximab (R) hatten sich die Patienten eine Erhaltungstherapie mit dem jeweiligen Chemoimmuntherapeutikum unterzogen. Die Gesamtansprechrate (ORR) war mit 87,1 % (GP2013-CVP) versus 87,5% (R-CVP) in beiden Armen äquivalent, betonte Buske. Das gleiche gelte für die Wirksamkeit und Sicherheit. Für ihn sei aber die Depletion der CD19-positiven B-Zellen wichtig, darauf käme es schließlich bei der FL-Therapie an, so Buske. Und auch in dieser Hinsicht seien die Ergebnisse nahezu identisch gewesen.

Zur ökonomischen Bedeutung von Biosimilars ergänzte Hans-Peter Lipp, Tübingen, dass langfristig nur die Einsparungen durch Biosimilars den derzeit unglaublichen Innovationsschub u. a. durch die Checkpointinhibitoren ermögliche.