Wird die hemmende Wirkung des Immuncheckpointmoleküls CTLA(„Cytotoxic T Lymphocyte Antigen“)-4 durch den Antikörper Ipilimumab aufgehoben, können T-Zellen wieder verstärkt gegen Tumorzellen vorgehen, was beim fortgeschrittenen Melanom zu einem längeren Überleben führt. Da aber gesundes Gewebe ebenfalls Ziel der T-Zellen werden kann, gibt es auch unerwünschte Effekte wie Kolitis oder Hypophysitis. Patienten mit Autoimmunerkrankungen (AIE) sind daher aus klinischen Studien mit Ipilimumab ausgeschlossen und erhalten es auch im Alltag nur selten. US-amerikanische Ärzte sahen sich jetzt rückblickend 30 solcher Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA, n = 6), Psoriasis (5), chronisch-entzündlicher Darmerkrankung (6), systemischem Lupus erythematodes (2), multipler Sklerose (2) und Autoimmun-Thyreoiditis (2) an. 13 standen deswegen zu Beginn der Ipilimumab-Therapie unter Immunsuppression.

Exazerbationen der AIE traten bei 8 Patienten (27 %) binnen 3 Tagen bis 7 Monaten nach Beginn der Ipilimumab-Therapie auf, meist erneute oder verstärkte Manifestationen früherer Symptome. Alle waren mit systemischem Prednison (6-mal 5–30 mg/d, 2-mal 1 mg/kg/d) behandelbar.

Durch Ipilimumab induzierte immunologische Nebenwirkungen vom Grad 3–5 betrafen 10 Patienten (33 %; 5-mal Kolitis, 3-mal Hypophysitits, je 1-mal Thyreoiditis bzw. akutes Glaukom) – nicht mehr als in klinischen Studien. Bei 7 Patienten waren diese Nebenwirkungen durch Steroide reversibel, 2 benötigten Infliximab. Eine AI-Kolitis bei einem Psoriasis-Patienten endete tödlich, wohl weil er erst eine Woche nach Beginn der Diarrhö zum Arzt ging. 10 % der Patienten erfuhren sowohl eine Verschlechterung der AIE als auch immunologische Nebenwirkungen, 50 % der Patienten blieben von beidem verschont.

Objektiv sprachen 6 Patienten (20 %) an, einer (mit Exazerbation der RA und Hypophysitis) vollständig und seit mittlerweile fast 2 Jahren. Die mediane Gesamtüberlebenszeit betrug 12,5 Monate.

Fazit: Die Forscher schließen daraus, „dass eine Ipilimumab-Therapie bei vielen Patienten mit bestehender AIE nach ausführlicher Aufklärung und unter engmaschiger Überwachung in Betracht gezogen werden kann“ – aber wohl nicht für Patienten mit besonders schwerer Grunderkrankung.