Von 2.126 Patienten waren 225 (11 %) wegen eines meist in der Positronen-Emissions-Tomografie (PET) nachgewiesenen Residuums von ≤ 2,5 cm nach einer BEACOPP-Chemotherapie oder einer größeren lokalen Tumormasse lokal mit 30 Gy (Fraktionen mit 1,8 oder 2 Gy) bestrahlt worden. Das Bestrahlungsprotokoll war für 152 Patienten (68 %) auswertbar, wovon 28 Patienten (11 %) später ein Rezidiv erlitten. Bei 11 von ihnen (39 %) trat das Rezidiv im Bestrahlungsgebiet auf, bei sieben (25 %) außerhalb und bei zehn (36 %) sowohl im Bestrahlungsfeld als auch außerhalb.

Die Bestrahlungsprotokolle dokumentierten eine adäquate RT bei 123 Patienten, von denen 20 (16 %) ein Rezidiv erlitten. Bei 29 Patienten beurteilten die Gutachter die RT nachträglich als inadäquat, d.h. das geplante Zielvolumen wurde nicht von 95 % der Strahlendosis abgedeckt und erhielt nicht mehr als 107 % der geplanten Dosis. Von diesen Patienten erlitten sieben (24 %) ein Rezidiv. Das weist auf ein erhöhtes Rezidivrisiko bei Abweichungen vom Standardbestrahlungsprotokoll hin.

Nachfolgestudien haben bereits gezeigt, dass eine Dosis von 20 Gy zumindest bei günstigeren HL-Stadien ausreichent. Künftige Studien mit weniger intensiven Chemotherapien sollten nach Meinung der Forscher immer eine solche Niedrigdosis-RT — sorgfältig geplant und durchgeführt — einplanen.

Fazit: Aufgrund dieser Ergebnisse sehen Jürgen H. Brämswig und Kollegen die von der GHSG vorgeschlagene RT mit 30 Gy bei im PET nachgewiesenen Residuen nach Chemotherapie des fortgeschrittenen HL als adäquat an. Nicht ausreichende Sicherheitsabstände bei der Bestrahlung stellen allerdings einen Risikofaktor für Rezidive innerhalb des Bestrahlungsgebiets dar.