Arztpraxen können nicht einfach jede technische Neuerung für sich nutzen. Denn wo und wann auch immer sie Daten verarbeiten oder speichern, schwebt die ärztliche Schweigepflicht über ihnen. Das kann gerade beim Nutzen von Cloud Services heikel werden. Muss es aber nicht, wie ausgerechnet eine Empfehlung von BÄK und KBV zeigt.
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Höhl, R. Arztpraxen müssen Daten burgensicher verschlüsseln. Im Focus Onkologie 17, 62–63 (2014). https://doi.org/10.1007/s15015-014-1514-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s15015-014-1514-2