Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für Vertragsärzte verpflichtend. Das Bundesgesundheitsministerium lobt die Vorteile. Doch wie sieht es vor Ort in den Praxen aus?

Nun ist es also so weit: Seit dem Jahreswechsel sollen Vertragsärzte Arzneiverordnungen über das E-Rezept ausstellen. Wer es nicht kann (oder will), muss mit finanziellen Nachteilen rechnen: So wird die TI-Pauschale um die Hälfte gekürzt, sobald eine TI-Pflichtanwendung wie das E-Rezept nicht umgesetzt wird. Nachdem das Digitalgesetz in Kraft getreten ist, drohen weitere Sanktionen. Die Folge: Allein in den ersten drei Januarwochen sind mehr E-Rezepte eingelöst worden als in den zwei Jahren zuvor. Mehr als 40 Millionen Rezepte sind trotz Störungen in der TI abgerufen und beliefert worden. Doch nach wie vor gibt es Klagen auf Ärzteseite, das E-Rezept koste Zeit, bringe wenig Mehrwert und habe letztlich nur eine Zwangsdigitalisierung zur Folge. Manche Ärztinnen und Ärzte loben aber auch die neuen Möglichkeiten, etwa nach einer Videosprechstunde ein Rezept ausstellen zu können, ohne dass die Patienten in die Praxis kommen müssen. Wie kommen Sie mit dem E-Rezept zurecht?