Das Amtsgericht Freiberg hat einen Arzt wegen der fahrlässigen Tötung eines sieben Jahre alten Kindes zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 150 € verurteilt worden. Der vorsitzende Richter habe es als erwiesen angesehen, dass der Arzt erforderliche medizinische Maßnahmen unterlassen habe, teilte Gerichtssprecherin Barbara Kaltschik auf Anfrage mit. Dies habe im späteren Behandlungsverlauf dazu geführt, dass das Kind verstorben sei. Das Unterlassen sei ursächlich für den Tod gewesen.

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Hätte der Arzt erkennbar notwendige Maßnahmen und Untersuchungen ergriffen, wäre der Tod des Kindes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden, fügte Kaltschik an. Eine ebenfalls angeklagte Ärztin sei dagegen freigesprochen worden. Ein für den Tod des Kindes ursächliches Unterlassen habe der Richter bei ihr nicht als erwiesen erachtet.

Zu spät auf die Kinderintensivstation

Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Ärzte im Alter von 62 und 63 Jahren angeklagt, weil sie im Mai 2017 in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Kreiskrankenhauses Freiberg für die Behandlung des siebenjährigen Patienten verantwortlich waren, der am Pfeifferschen Drüsenfieber erkrankt war. Ihnen wurde vorgeworfen, medizinische Maßnahmen wie das Legen eines Tubus unterlassen zu haben, obwohl für sie eine zunehmende Atemwegsverengung durch eine infektionsbedingte Schwellung im Halsbereich erkennbar gewesen sei.

Am nächsten Tag sollen die beiden Angeklagten ebenfalls die unverzügliche Verlegung in eine adäquate Klinik mit Kinderintensivstation, um einen drohenden Atemstillstand und die Notwendigkeit der Reanimation zu vermeiden, unterlassen haben. Infolge der Versäumnisse sei das Kind am 4. Mai 2017 wegen Komplikationen nach notwendigen Reanimationsmaßnahmen im Universitätsklinikum in Dresden verstorben.