Die orale Immuntherapie (OIT) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von vier bis 17 Jahren mit einer bestätigten Erdnussallergie kann ab dem 1. Juli 2022 mit zwei neuen Ziffern extrabudgetär abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss (BA) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erweiterte am 8. April 2022 die allergologische Behandlung durch die Gebührenordnungspositionen GOP 30133 und GOP 30134. Zur OIT bei Erdnussallergie ist bisher lediglich ein Arzneimittel zugelassen, AR101 (Palforzia®), ein entfettetes Pulver aus den Samen von Erdnüssen (Arachis hypogaea L.).

In den im Sommer 2021 aktualisierten S2k-Leitlinien zum Management IgE-vermittelter Nahrungsmittelallergien bei Kindern wird die OIT mit "starkem Konsens" empfohlen. Ziel der Behandlung ist es, bei allergischen Patienten die Toleranzschwelle für das Allergen zu erhöhen und somit das Risiko für schwere allergische Reaktionen im Fall einer versehentlichen Exposition zu reduzieren.

Die Behandlung mit der OIT erfolgt in drei Phasen: Die erste Phase ist die initiale Aufdosierung am ersten Therapietag unter ärztlicher Aufsicht. Hierfür ist die neue GOP 30133 mit 62 Punkten bis zu viermal abrechenbar. Danach erfolgt die Dosissteigerung über einen Zeitraum von sechs Monaten, bei der die erste Gabe der jeweils nächsthöheren Dosis alle zwei Wochen erfolgen muss. Diese Phase sieht elf Stufen vor. Die neue GOP 30134 erlaubt es nun, jede dieser Dosissteigerungen mit 156 Punkten abzurechnen. Während der dritten Phase, der Erhaltungstherapie, nehmen die Patienten das Arzneimittel täglich über einen längeren Zeitraum zu Hause ein.

Nach Informationen von Aimmune