Immer wieder stoßen coronabedingte Maßnahmen wie Maskenpflicht oder die Aufforderung zur häuslichen Quarantäne auf Widerstand. Dass Coronatestungen nicht gesundheitsgefährdend sind und es für die Befreiung von der Maskenpflicht triftige medizinische Gründe braucht, bestätigen nun auch die Gerichte.