Eine Hausärztin erhielt einen Arztbrief mit einem bedrohlichen Befund, informierte jedoch den Patienten nicht. Dadurch wurden die wichtige Diagnose und Therapie verschleppt. Das gilt als schwerer Behandlungsfehler, wie der nachfolgende Rechtsfall zeigt.
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Der Autor erklärt, dass bei der Erstellung des Beitrags kein Interessenkonflikt vorlag.
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Teichner, M. Vorsicht beim Erhalt von Befundberichten. Pädiatrie 31, 29–30 (2019). https://doi.org/10.1007/s15014-019-1707-4
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