Bei Anzeichen einer körperlichen Misshandlung empfahl die bisherige Leitlinie „Kindesmisshandlung“ einen Skelettstatus (Röntgen des Kopfs in zwei Ebenen, Wirbelsäule, Thorax, Becken, Arme und Beine), um verborgene Knochenbrüche zu entdecken. In Studien fanden sich derartige Frakturen zwar eher selten, doch wenn sie entdeckt wurden, waren sie in der Regel klinisch relevant. Auf der anderen Seite ist die Angst vor der Strahlenbelastung nach wie vor groß — auch unter Pädiatern. Der Kinderradiologe Dr. Mark Born von der Universitätsklinik Bonn fasste die Problematik zusammen: „Einerseits wollen wir die Strahlenbelastung minimieren, andererseits dürfen wir keine schwerwiegende Verletzung übersehen.“ In der demnächst erscheinenden Kinderschutzleitlinie findet sich daher ein Kompromiss: Primär erfolgt der Skelettstatus ohne Becken und Wirbelsäule und nur, wenn eine oder mehrere Frakturen festgestellt wurden, sollen zusätzlich von Becken und Wirbelsäule Röntgenaufnahmen gemacht werden.