Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen stellt die verantwortlichen Ärzte und das Pflegepersonal vor spezifische Anforderungen. Das Selbstbestimmungsrecht muss berücksichtigt und eine etwaige Einwilligungsfähigkeit festgelegt werden. Besonders bei nicht medizinisch indizierten Eingriffen ist Vorsicht geboten.
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Wienke, A. Starre Altersgrenzen bei der Einwilligungsfähigkeit fehlen. Pädiatrie 28, 56–59 (2016). https://doi.org/10.1007/s15014-016-0672-4
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