Die KBV blieb in der Abwehr der neuen Krankenhauseinweisungsrichtlinie erfolglos. Für besonderen Unmut in der Vertragsärzteschaft hatte die im Zuge der Neufassung der Richtlinie vorgenommene Verschärfung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ gesorgt. Das Sozialgesetzbuch schreibt diesen Vorrang zwar immer schon fest, bislang beschränkte die Richtlinie den vertragsärztlichen Prüfkanon aber darauf, die stationäre Einweisung gegen vier abschließend aufgezählte ambulante Behandlungsalternativen abzuwägen. Auf Betreiben der Kassen ist dieser Kanon jetzt erheblich erweitert worden.
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Münnch, T. Unmögliches kann nicht verlangt werden. Pädiatrie 27, 58–59 (2015). https://doi.org/10.1007/s15014-015-0390-3
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